10/03/2022
Wiedereröffnung der Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen
Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass bis zum 15.06.2022
- ein berechtigter Freiberufler den Schätzwert der Beteiligung oder des Grundstücks ermittelt und bescheinigt;
- der betreffende Steuerpflichtige die Ersatzsteuer in Höhe von 14% (erhöht von 11 % im Vorjahr) für den gesamten Betrag (oder die erste Rate im Falle eines Ratenzahlungsplans über drei Jahre) bezahlt.