11/06/2024
„Cedolare secca“ für vermietete Immobilien an Unternehmen
Die Anwendung der sogenannten „cedolare secca“ ist nur in Bezug auf Vermieter bei Mietverträgen im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit nicht vorgesehen, der subjektive Zustand des Mieters ist daher unerheblich, sofern das Mietobjekt für Wohnzwecke genützt wird.