05/03/2021

CONAI: Etikettierung von Verpackungen

Künftig müssen auf den Verpackungen Etiketten angebracht werden (Legislativdekret 116 vom 3. September 2020 und mit 26. September 2020 in Kraft getreten).
Der Inhalt ist zweigeteilt:
- Mit 26. September 2020 wurde verfügt, dass die Verpackung mit einer Etikette versehen werden muss, in der eine alphanumerische Kennzeichnung gemäß Entscheidung der EU-Kommission 97/129/EG angegeben wird (siehe Download am Ende dieser Seite). Während innerhalb der EU vom Produzenten bis zum letzten Wiederverkäufer alle in der Verkaufskette verantwortlich sind, ist es für Importeure (vor allem von außerhalb der EU) wichtig zu kontrollieren, ob die Verpackung diese alphanumerische Kennzeichnung aufweist.
- Mit 1. Jänner 2022 muss dann ein weiterer Hinweis zur künftigen Entsorgungsmöglichkeit angebracht werden. Die genauen Details dazu sind noch nicht bekannt.

Weitere Informationen bei den Handbüchern auf der Internetseite von CONAI.
Für wichtige Fragen wurde ein FAQ-Bereich eingerichtet.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Heinz Neuhauser

Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene
Bereichsleiter
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 519
E-Mail:
 
 
 
 
 

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