12/06/2024

Definition: Erleichterungen für Steuerprüfungsbericht

Ein Steuerzahler, der einen Steuerprüfungsbericht (processo verbale di constatazione - „PVC“) erhält, kann sich dafür entscheiden, die festgestellten Verstöße gemäß den Bestimmungen der Reform (Gesetzesdekret Nr. 13/2024) mit besonders reduzierten Strafen zu belegen. Die Neuerung gilt für Protokolle, die von der Agentur der Einnahmen oder Finanzpolizei ab dem 30. April ausgestellt werden.

Das Hauptmerkmal des Instituts besteht darin, dass die für das ordentliche Verfahren für die Feststellung mit Beitritt vorgesehenen Sanktionen (1/3 des Mindestbetrags) auf die Hälfte reduziert werden, so dass im Falle bei Beitritt zum Protokoll die Höhe der Sanktionen 1/6 des Mindestbetrags betragen wird.

Der Zuständigkeitsbereich des Instituts umfasst Verstöße gegen die IRPEF, die IRES und die damit verbundenen Quellen- und Ersatzsteuern, die Mehrwertsteuer (IVA), die Sozialversicherungsbeiträge, die IRAP, die IVIE, die IVAFE, die Registergebühren, die Hypotheken-/Grundbuchssteuer, die Erbschafts-/Schenkungssteuer, die Steuern auf Versicherungen, die Steuergutschriften und die Steuererleichterungen.
Um dem nachzukommen, muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag der Zustellung des Steuerprüfungsberichts eine Mitteilung an die Agentur der Einnahmen und an die Einrichtung, die den Bericht erstellt hat, geschickt werden.

Der Steuerpflichtige kann sein Einverständnis mit dem Steuerprüfungsbericht über PEC, beim Amt direkt oder per Einschreibbrief mit Rückantwort mitteilen, entweder vorbehaltlos oder vorbehaltlich der Beseitigung offensichtlicher Fehler.

Nach weiteren 20 Tagen ab Erhalt des Festsetzungsbescheids (der 60 Tage nach dem Bescheid versendet wird) muss der Steuerpflichtige den geschuldeten Betrag entweder in einem Pauschalbetrag oder in Raten (8 oder 16 vierteljährliche Raten) zahlen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
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