Elektronische Abfälle
Rücknahme von Elektroaltgeräten - RAEE
Unsere Berater informieren Sie über gesetzliche Änderungen und Fälligkeiten und stehen Ihnen beratend zur Seite.
Die Zahl elektrischer und elektronischer Geräte steigt, gleichzeitig verkürzt sich die Gebrauchsdauer einzelner Produkte. Damit keine Schadstoffe in die Umwelt gelangen, ist eine umweltgerechte Entsorgung notwendig.
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 151 aus dem Jahre 2005 sind die Verkäufer von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet worden, einen Elektrogerätetausch von Geräten mit derselben Funktion, und zwar eins zu eins, alt gegen neu, vorzunehmen.
Das technisch überholte Altgerät (Elektro- oder Elektronik-Altgerät - RAEE) kann von einer anderen Marke sein und kann auch in einem anderen Betrieb gekauft worden sein.
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Die Zahl elektrischer und elektronischer Geräte steigt, gleichzeitig verkürzt sich die Gebrauchsdauer einzelner Produkte. Damit keine Schadstoffe in die Umwelt gelangen, ist eine umweltgerechte Entsorgung notwendig.
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 151 aus dem Jahre 2005 sind die Verkäufer von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet worden, einen Elektrogerätetausch von Geräten mit derselben Funktion, und zwar eins zu eins, alt gegen neu, vorzunehmen.
Das technisch überholte Altgerät (Elektro- oder Elektronik-Altgerät - RAEE) kann von einer anderen Marke sein und kann auch in einem anderen Betrieb gekauft worden sein.
Schilder für hds-Mitglieder (online zu bestellen) Das Hinweisschild für Verbraucher auf Pflicht gebrauchte Batterien und Akkus zu sammeln |
Das Schild für Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten |
Ein Thema der Abfallwirtschaft