Elektronische Abfälle

Rücknahme von Elektroaltgeräten - RAEE

Unsere Berater informieren Sie über gesetzliche Änderungen und Fälligkeiten und stehen Ihnen beratend zur Seite.

 Die Zahl elektrischer und elektronischer Geräte steigt, gleichzeitig verkürzt sich die Gebrauchsdauer einzelner Produkte. Damit keine Schadstoffe in die Umwelt gelangen, ist eine umweltgerechte Entsorgung notwendig.

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 151 aus dem Jahre 2005 sind die Verkäufer von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet worden, einen Elektrogerätetausch von Geräten mit derselben Funktion, und zwar eins zu eins, alt gegen neu, vorzunehmen.

Das technisch überholte Altgerät (Elektro- oder Elektronik-Altgerät - RAEE) kann von einer anderen Marke sein und kann auch in einem anderen Betrieb gekauft worden sein.


Schilder für hds-Mitglieder (online zu bestellen)

Das Hinweisschild für Verbraucher auf Pflicht gebrauchte Batterien und Akkus zu sammeln

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Das Schild für Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

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Ein Thema der Abfallwirtschaft
 
 
 
 
 
 
 

FAQ

 
 

Abfallwirtschaft - Elektronische Abfälle, RAEE

 

Batterien und Akkumulatoren: Was sieht das GvD 188/2008 für die Hersteller und Vertreiber vor?
 

 
 
 

Batterien und Akkumulatoren: Welchen Pflichten und Auflagen müssen die Hersteller nachkommen?
 

 
 
 

Muss ein Elektro- Elektronikhändler ein Elektroaltgerät eins zu eins eintauschen?
 

 
 
 

Raee: Welche Auflagen muss der Hersteller/Importeur erfüllen?
 

 
 
 

Raee: Welche Auflagen muss der Wiederverkäufer/Endverkäufer erfüllen?
 

 
 
 

Raee: Wer fällt unter die Bezeichnung Hersteller?
 

 
 
 

Was sind Elektro- und Elektronik-Altgeräte (RAEE)?
 

 
 
 

Wie erfolgt die Jahresmeldung der Elektro- und Elektronikgeräte?
 

 
 
 

Wer wird als Vertreiber von Batterien und Akkumulatoren bezeichnet?
 

 
 
 

Wer wird als Hersteller von Batterien und Akkumulatoren bezeichnet?
 

 
 
 

Was versteht man unter Batterien und Akkumulatoren?
 

 
 
 
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