Die Klassifizierung der Abfälle erfolgt über den europäischen Abfallkatalog. Dieser Katalog berücksichtigt neben den nicht gefährlichen Abfällen auch die gefährlichen Abfälle, wobei die gefährlichen mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet werden.
Der Katalog stuft die Abfälle durch einen 6-stelligen Abfallcode ein. Die ersten beiden Nummern stellen das Kapitel (z.B. "Abfälle aus thermischen Prozessen"), Stelle 3 und 4 die Gruppe (z.B. "Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie"), Stelle 5 und 6 die Abfallart (z.B. "Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke") dar.
Um den Abfallcode zu ermitteln muss man folgendermaßen vorgehen:
- Anhand der Kapitel 01 bis 12 oder 17 bis 20 wird der Ursprung des Abfalls definiert. Ausgenommen sind dabei die Abfallcodes mit den Endziffern 99.
- Findet man in den Kapiteln 01 bis 12 oder 17 bis 20 keinen passenden Abfallcode, so muss das Kapitel 16 durchsucht werden.
- Wird man auch in diesem Kapitel nicht fündig, so sollten die Codes mit den 99-Endungen des entsprechenden Kapitels hergenommen werden.
Um die gefährlichen Abfälle richtig einzustufen, muss die Zusammensetzung und die Gefährlichkeit der enthaltenen Stoffe bestimmt werden. Dieses Prinzip gilt jedoch nur für Abfälle, für die im Verzeichnis zwei Abfallcodes vorkommen. Hierbei handelt es sich um so genannte Spiegeleinträge. Ein Code bezieht sich somit auf den gefährlichen Abfall (z.B. 16.01.14* - Frostschutzmittel die gefährliche Stoffe enthalten) und der andere auf den nicht gefährlichen Abfall (z.B. 16.01.15 - Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 16.01.14* fallen).
Der Abfall wird nur als gefährlich eingestuft, wenn die darin enthaltenen Stoffe bestimmte Konzentrationswerte erreichen, wodurch bestimmte Gefahrenmerkmale, wie beispielsweise „leicht entzündlich“, „reizend“, „giftig“, „krebserregend“; entstehen.
Damit die Gefährlichkeit eindeutig bestimmt werden kann, muss eine chemische Analyse gemacht werden. Werden die Parameter überschritten, so wird der Abfall als gefährlich eingestuft. Werden die Konzentrationswerte hingegen nicht erreicht, dann ist der Abfall als nicht gefährlich anzusehen. Für jene Abfälle, die keine Spiegeleinträge sind gilt folgendes: Sie werden unabhängig von jeglicher Analyse, als gefährlich eingestuft.