Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ital. Abkürzung RAEE) gehören zu den Sonderabfällen; die Besitzer wollen sich dieser Geräte entledigen, weil sie kaputt, nicht mehr im Gebrauch oder technisch überholt sind und daher stillgelegt werden sollen.
Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (ital: RAEE - Rifiuti di Apparecchiature Elettriche ed Elettroniche) wird durch die EU-Richtlinie WEEE (Waste Electronic and Electrical Equipment) geregelt, die in Italien mit veschiedenen Gesetzen umgesetzt wurde.