Der Arbeitgeber kann die Funktion des Leiters der Dienststelle für Arbeitsschutz und -sicherheit laut Anhang 2 des Einheitstextes Arbeitssicherheit in folgenden Fällen übernehmen:
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Handwerk und Industriebetriebe mit weniger als 30 Mitarbeitern
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Landwirtschaftsbetriebe mit weniger als 30 Mitarbeitern
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Fischereibetriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern
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alle anderen Betriebe mit weniger als 200 Mitarbeitern
Laut Staat-Regionen-Abkommen vom 21.12.2011 werden Betriebe nach ATECO 2002-2007 in drei Risikokategorien eingeteilt. Je nach Risikoeinstufung dauert die Ausbildung zum Leiter der Dienststelle für Arbeitssicherheit 16 (niedrig), 32 (mittel) oder 48 (hoch) Stunden.
Arbeitgeber die diese Ausbildung bereits absolviert haben sowie Arbeitgeber, die 1996 dem Landesweiten Dienst für Arbeitsmedizin mitgeteilt haben, dass sie selbst die Funktion übernehmen, müssen diesen Kurs nicht mehr besuchen.
Alle Arbeitgeber welche die Grundausbildung für die Funktion des Leiters der Dienststelle für Arbeitssicherheit besucht haben, müssen alle fünf Jahre Auffrischungskurse mit einer Dauer von 6 (niedrig), 10 (mittel) oder 14 (hoch) Stunden - ne nach Risikokategorie - besuchen.