18/03/2024
Gesundheitskarte: Halbjährliche Übermittlung der Daten
- 30. September für Ausgaben, die sich auf das erste Halbjahr beziehen;
- 31. Januar des folgenden Jahres für Ausgaben, die sich auf das zweite Halbjahr beziehen.
Die Übermittlung der Daten über die angefallenen Tierarztkosten ist hingegen jährlich und endet am 16. März des Folgejahres.