18/03/2024

Gesundheitskarte: Halbjährliche Übermittlung der Daten

Die Übermittlung von Daten an das System Gesundheitskarte (Sistema Tessera Sanitaria) für Gesundheitskosten, welche von der Agenzia delle Entrate für die Erstellung der vorab ausgefüllten Steuererklärung verwendet werden, muss halbjährlich erfolgen (ab 2024 ist die halbjährliche Frist endgültig); in einer neuen Bestimmung wurden die Termine für die Übermittlung festgelegt:
  • 30. September für Ausgaben, die sich auf das erste Halbjahr beziehen;
  • 31. Januar des folgenden Jahres für Ausgaben, die sich auf das zweite Halbjahr beziehen.

Die Übermittlung der Daten über die angefallenen Tierarztkosten ist hingegen jährlich und endet am 16. März des Folgejahres.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
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