20/03/2024

Handwerk und Kaufleute: INPS-Beiträge für 2024

Die INPS-Beiträge der Handwerker und Kaufleute für das Jahr 2024 wurden wie folgt festgelegt:
  • Die Rentenbeiträge für das Jahr 2024 betragen 24% für Handwerker und 24,48% für Kaufleute;
  • Die Rentenbeitragssätze für mitarbeitende Familienmitglieder unter 21 Jahren wurden um 3% gesenkt (für das Jahr 2024 gilt jedoch auch die jährliche Erhöhung von 0,45 %);
  • Die Rentenbeiträge für Handwerker und Kaufleute, für jene die älter als 65 Jahre und bereits in Pension sind, werden um 50% gesenkt;

Das Mindest- und das Höchsteinkommen wurde wie folgt festgelegt:
  • Mindesteinkommen: Euro 18.415;
  • Hochsteinkommen: Euro 91.680 (Euro 113.520 für Personen die nach 31.12.1995 eingeschrieben wurden).
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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