25/02/2021
Neue Energielabel für Elektrogeräte
In der Abbildung die Energielabel eines Kühlschranks im Vergleich: links das aktuelle Label und rechts das ab 1. März geltende Label.
Die Produkte, für die ab 1. März 2021 die neuen Energielabel gelten, sind: Geschirrspüler, Waschmaschinen und Waschtrockner, Kühl- und Gefrierschränke, Weinlagerschränke, elektronische Displays und Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion. Für Leuchtmittel tritt die Pflicht am 1. September 2021 in Kraft.
Die wichtigste Neuheit dabei betrifft die Überarbeitung des Kennzeichnungssystems, das bisher auf einer Skala von D bis A+++ basierte. Die EU stellte fest, dass diese Klassifizierung immer weniger geeignet war, die Produktmodelle angemessen zu unterscheiden, da zuletzt fast alle Modelle in den drei höchsten Energieeffizienzklassen lagen. Deshalb hat sie die Einführung einer Skala von G bis A vorgeschlagen.
Die neuen Label enthalten zudem einen QR-Code, den die Verbraucher mit einem normalen Smartphone einscannen können, um zusätzliche (nicht gewerbliche) Informationen zu erhalten. Die Daten werden von den Herstellern in die EU-Datenbank EPREL eingegeben, das öffentliche europäische Register für die Energiekennzeichnung und für alle europäischen Bürger zugänglich sein wird. Die Label müssen an allen Produkten angebracht werden, die im stationären Handel und online verkauft werden. Die Händler haben zwei Wochen Zeit, um die alten Label durch die neuen zu ersetzen, und zwar an allen zum Verkauf angebotenen Geräten, auch wenn sie vor dem Anwendungsdatum des neuen Labels auf den Markt gebracht wurden.
Wir erinnern unsere Mitglieder daran, ihre Lieferanten zu kontaktieren, um die neuen Label zu erhalten.