22/03/2022
Handwerker und Kaufleute: Rentenzahlungen für 2022
- der Prozentsatz der Renteneinzahlung für 2022 beträgt 24% für Handwerker und 24,48% für Kaufleute;
- für mitarbeitende Familienmitglieder unter 21 Jahren liegt der Prozentsatz bei 22,80% für Handwerker und bei 23,28% für Kaufleute;
- für Handwerker und Kaufleute, die älter als 65 Jahre sind und bereits eine Rente beziehen, wird der oben genannte Standartprozentsatz um 50% reduziert;
- monatlich wird ein Beitrag für Mutterschaft von 0,62 € fällig.
Die Mindest- und Höchstbeträge der Einkommen für das Jahr 2022 sind:
- Mindesteinkommen: 16.243 €;
- Höchsteinkommen: 80.465 € (105.014 € für Personen ohne Renteneinschreibung bis zum 31.12.1995).