14/04/2021

Lohnausgleich verlängert

Das Dekret „Sostegni“ (Gesetzesdekret Nr. 41 vom 22. März 2021) enthält viele wichtige Maßnahmen, die auch im Zusammenhang mit dem Lohnausgleich stehen. Hier ein erster kurzer Überblick, die vertiefenden Informationen sind online auf hds-bz.it/arbeit zu finden.

Lohnausgleich
- Der Sonderlohnausgleich (CIG in deroga - Cassa integrazione guadagni in deroga) und der Lohnausgleich über den Solidaritätsfonds (FIS - Fondo integrazione salariale) wird um weitere 28 Wochen verlängert: Zeitraum 1. April bis 31. Dezember 2021.
- Der ordentliche Lohnausgleich (CIGO - Cassa integrazione guadagni ordinaria) wird hingegen um weitere 13 Wochen verlängert: Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2021.
- Der Lohnausgleich über den alternativen bilateralen Solidaritätsfonds (FSBA - Fondo di solidarietà bilaterale alternativo) - es handelt sich um Handwerksbetriebe - wird gleich gehandhabt wie jener über den FIS.

Für diese Zeiträume müssen die Betriebe keine Zusatzbeiträge einzahlen.

Die neuen 28 Wochen bzw. die 13 Wochen Lohnausgleich können auch bei jenen Mitarbeitern ab 1. April 2021 angewandt werden, die bis zum 23. März 2021 in das Unternehmen eingetreten sind.

Befristete Arbeitsverträge
Es besteht die Möglichkeit, befristete Arbeitsverträge einmalig, um max. weitere 12 Monate zu verlängern bzw. zu erneuern. Dabei unterliegt die Verlängerung oder aber die Erneuerung keinerlei Begründung. Die Gesamtdauer von 24 Monaten darf nicht überschritten werden und gilt bis Ende 2021.

Entlassungsschutz
Der Entlassungsschutz wurde für Betriebe, die den ordentlichen Lohnausgleich (CIGO) beantragen, bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Ausnahmen vom Kündigungsschutz sind die Auflassung der Tätigkeit, Konkurs und Betriebsvereinbarung mit den Gewerkschaften.
Für Betriebe, welche in den Anwendungsbereich des Sonderlohnausgleichs (CIG in deroga) fallen bzw. den Lohnausgleich über den Solidaritätsfonds beantragen, gilt das Entlassungsverbot bis zum 31. Oktober 2021. Ausnahmen vom Kündigungsschutz sind auch hier die Auflassung der Tätigkeit, Konkurs und Betriebsvereinbarung mit den Gewerkschaften.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Josef Kaser

Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
Mitarbeiter
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 450
E-Mail:
 
 
 
 
 

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