13/04/2022
Meldung für gelegentliche freiberufliche Mitarbeit: jetzt online
Das derzeitige Verfahren mittels E-Mail/PEC wird eingestellt. Es kann aber bis zum 30. April 2022 parallel zum neuen System verwendet werden. Ab dem 1. Mai 2022 wird der einzige gültige Kanal für die Erfüllung dieser Verpflichtung, der neue telematische Kanal sein. Deshalb werden ab diesem Datum, die Mitteilungen mittels E-Mail/PEC, nicht mehr gültig sein und somit als unterlassene Meldung und als strafbar sein.