06/03/2023

Steuerguthaben für Energie und Gas im Jahr 2022

Das Modell und der Modalitäten für die Übermittlung der Mitteilung über die Höhe des erhaltenen Steuerguthabens für den Ankauf von Energie, Gas und Kraftstoff (Guthaben die im Jahr 2022 entstanden sind) wurden veröffentlicht. Die Mitteilung muss bis zum 16. März 2023 erfolgen.

Das Versäumnis, eine gültige Mitteilung zu senden, führt dazu, dass das Steuerguthaben ab dem 17. März 2023 nicht mehr im Modell F24 kompensiert werden kann.

Die Mitteilung muss nicht gesendet werden, wenn:
  • der Begünstigte das Steuerguthaben bereits vollständig im F24 kompensiert hat;
  • der Begünstigte der Agentur der Einnahmen bereits die Abtretung des Guthabens mitgeteilt hat.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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