10/11/2022
Verlustbeitrag HORECA: zusätzliche Beiträge mit Erklärung innerhalb 21. November
Der Beitrag "Zusatzzahlung Bar/Restaurant" richtet sich an alle Unternehmen, die zuvor den "HORECA"-Beitrag erhalten haben und einen der folgenden Ateco-Kodexe ausüben:
- 56.10 (Gaststätten, Imbissstuben, landwirtschaftliche Betriebe, Eisdielen, Konditoreien);
- 56.21 (Event-Catering/Banqueting);
- 56.30 (Bars).
- Die Antragsteller müssen die "HORECA"-Beihilfe erhalten haben und das Limit für die staatlichen „De-minimis"-Beihilfen im Dreijahreszeitraum 2022-2024 eingehalten haben.
- Der Zugang zu der Zusatzzahlung ist von der telematischen Versendung einer Erklärung abhängig, in der die Einhaltung der "De-minimis"-Grenzen bestätigt wird.
- Die Erklärung kann unter der Sektion "Fatture e corrispettivi" im reservierten Bereich der Agentur der Einnahmen ausgefüllt und innerhalb 21. November 2022 versendet werden.