09/05/2024

„Salva Conti“, Verlängerung des „ravvedimento speciale“

Der sogenannte „ravvedimento speciale“ wurde auf Verstöße in Bezug auf gültig eingereichte Steuererklärungen für das Steuerjahr 2022 ausgedehnt und die Frist bis zum 31. Mai 2024 verlängert. Grund dafür sind Unregelmäßigkeiten/Unterlassungen zu beseitigen und Nachzahlung (einmalig / erste Rate) der auf 1/18 des Mindestbetrages reduzierten Sanktion, die Steuer und die fälligen Zinsen.

Bei Ratenzahlung werden die Fristen vom 1. Juli (der 30. Juni fällt auf einen Sonntag), 30. September und 20. Dezember 2024, für die Zahlung der auf die erste Rate folgenden Raten, bestätigt.

Bei Verstößen, welche sich auf gültig eingereichte Erklärungen für das Steuerjahr 2021 und früher beziehen und bis zum 30. September 2023 noch keine Berichtigung abgeschlossen wurde, besteht die Möglichkeit die Unregelmäßigkeit oder das Versäumnis mittels den sogenannten „ravvedimento speciale“ bis zum 31. Mai 2024 zu beseitigen, indem die Zahlung auf 1/18 des Mindestbetrags reduzierte Sanktion, die geschuldete Steuer und die Zinsen erfolgt. Die Zahlung kann einmalig oder durch Zahlung des entsprechenden Betrags in 5 Raten bis zum 31. Mai 2024 erfolgen. Die verbleibenden 3 Raten müssen bis zum 1. Juli, 30. September und 20. Dezember 2024 gezahlt werden.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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