27/06/2024
Steuerfälligkeiten im Juli
Einzahlung | Inhaber einer MwSt.-Position | Steuerzahler ohne MwSt.-Position |
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben | Entratel / Fisconline, home banking | in Papierform, home banking oder Entratel / Fisconline |
F24 mit Verrechnung Guthaben oder F24 mit Saldo Null | Entratel / Fisconline | Entratel / Fisconline |
16. Juli |
- Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6005
- Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen
- Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES
- Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im November durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919
- Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040
- NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10
- NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24% - 26,07% - 33,72% - 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als 5.000 Euro)
25. Juli |
- INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht
31. Juli |
- UNIEMENS: telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats
- Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats
- Steuererklärung 2024: Einzahlung Saldo und 1. Akonto IRPEF, Ersatzsteuern, IRAP und NIFS, welche aus den Steuererklärungen der “Physische Personen” und “Personengesellschaften” resultieren mit einem Aufschlag von 0,40% oder ENC (und IRAP) für Steuerpflichtige, die nicht der ISA unterliegen
- Trimestrale MwSt.: Frist für die Übermittlung des Mehrwertsteuermodells für das zweite Trimester 2024