10/01/2022
Umwelt-Kennzeichnung von Verpackungen: Frist verlängert
Diese Verpflichtungen sind bis zum 30. Juni 2022 weiterausgesetzt worden. Verpackungen, die die Anforderungen der Umweltkennzeichnung nicht erfüllen und am 1. Juli 2022 bereits in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiterhin vermarktet werden.
Ab dem 1. Jänner 2023 gelten außerdem die Kennzeichnungspflichten für Verpackungen hinsichtlich der Informationen, die den Verbrauchern für die getrennte Sammlung von Verpackungsabfällen zur Verfügung gestellt werden müssen.