Die hds Servicegenossenschaft unterstützt Sie bei der Eintragung in das Register der Umweltfachbetriebe.
Betriebe, die ihre eigenen Abfälle entsorgen, müssen einige Regeln einhalten. hds-Mitglieder können ihre eigenen nicht gefährlichen Abfälle problemlos und ohne Genehmigung dank eines Abkommens mit dem Land selbst transportieren. Erforderlich ist hier die Abfallvignette des hds, die den Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird. Mitgliedsbetriebe, die die Transportvignette besitzen, sind von der Jahresgebühr für die Umweltfachbetriebe befreit und müssen sich auch nicht im Register der Umweltfachbetriebe eintragen.
Entsorgung von Abfällen außerhalb Südtirols
Transportiert ein Unternehmen seine nicht gefährlichen Abfälle außerhalb des Landes, so ist die Eintragung in das Register der Umweltfachbetriebe verpflichtend.
Gefährliche Abfälle
Sammelt und transportiert ein Unternehmen gefährliche Abfälle, muss die Eintragung in das Register der Umweltfachbetriebe in die entsprechenden Kategorien erfolgen.
Nein, das Abkommen zwischen der Autonomen Provinz Bozen und dem hds hat nur in Südtirol Gültigkeit.
Mitglieder, die auch außerhalb Südtirols Abfälle transportieren, sind verpflichtet sich in das Register der Umweltfachbetriebe eintragen. Bei Nicht-Befolgung drohen hohe Geldstrafen, in einigen Fällen sogar Strafanzeigen.
Heinz Neuhauser
Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene Bereichsleiter Sitz: Bozen
Im Abkommen mit den Wirtschaftsverbänden geht es nur um den Transport der eigenen nicht gefährlichen Abfälle und dem Hausmüll gleichgestellte Abfälle. Die genaue Definition von hausmüllgleichgestellte Abfälle obliegt den einzelnen Gemeinden.
Heinz Neuhauser
Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene Bereichsleiter Sitz: Bozen
Das Abkommen sieht vor, dass alle dem Hausmüll gleichgestellte Sonderabfälle zur öffentlichen Sammelstelle transportiert werden können. Da in jeder Gemeinde die Liste der dem Hausmüll gleichgestellten Sonderabfälle anders ist, wird den Mitgliedern empfohlen, sich direkt mit der Gemeinde oder dem Recyclinghof in Verbindung zu setzen.
Heinz Neuhauser
Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene Bereichsleiter Sitz: Bozen
Nein! Es sind zwei unabhängige Eintragungen. Bei der Sektion RAEE handelt es sich um den Transport von Abfällen Dritter (des Kunden). Bei der Sektion Transport eigener Abfälle handelt es sich um den Transport der eigenen Sonderabfällen.
Heinz Neuhauser
Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene Bereichsleiter Sitz: Bozen
Der Erzeuger von Abfällen muss die Daten innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum, an welchem der Abfall erzeugt bzw. abtransportiert wurde, ins Register eintragen. Wenn das Register von Dritten geführt wird, muss die Eintragung innerhalb von 30 Tagen erfolgen, beim Erzeuger der Abfälle müssen die übermittelten Daten aber vorliegen.
Heinz Neuhauser
Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene Bereichsleiter Sitz: Bozen
Verfügt eine Gesellschaft über kein Betriebsauto, so muss sie sich mittels Leasingvertrag ein Auto für den Transport des eigenen Abfalls zulegen. Ein Leihvertrag ist nicht möglich, da sich das Auto im vollen Besitz der Gesellschaft befinden muss.
Heinz Neuhauser
Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene Bereichsleiter Sitz: Bozen
Mit GvD Nr. 4 vom 16. Januar 2008 wurde das GvD Nr. 152/2006 betreffend Bestimmungen im Umweltbereich abgeändert. Es wurde u.a. vorgesehen, dass das Abfallregister nummeriert und von den gebietszuständigen Handelskammern vidimiert werden muss. Zuständig für die Vidimierung der Register ist der Schalter für Vidimierungen der Handelskammer Bozen.
Heinz Neuhauser
Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene Bereichsleiter Sitz: Bozen
Großteil der Südtiroler Unternehmen sind dank Landesgesetz Nr. 4 vom 26. Mai 2006, Artikel 17, von der Führung des Abfallregisters befreit. Das Abfallregister müssen ausschließlich Unternehmen führen,
welche Abfälle verwerten und beseitigen,
welche gewerbliche Abfälle sammeln und befördern,
Händler und Vermittler von Abfällen, mit oder ohne Besitz der Abfälle - Erzeuger und Besitzer von gefährlichen Abfällen
Das Abfallregister muss 5 Jahre ab der letzten Eintragung aufbewahrt werden. Unter nützliche Dokumente befindet sich ein Infoblatt welches die Führung des Abfallregisters vertieft.
Heinz Neuhauser
Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene Bereichsleiter Sitz: Bozen
Infolge eines Urteils vom Europäischen Gerichtshofes im Jahre 2005, musste die italienische Regierung dieses Register der Umweltfachbetriebe einführen. Im Jahre 2006 wurde über den ersten Einheitstext Umwelt das Register der Umweltfachbetriebe für Betriebe, welche ihre eigenen Abfälle transportieren, eingeführt. Dank des Autonomiestatutes, der guten Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsverbänden und der Provinz Bozen, konnte sich Südtirol vier Jahre lang, gegen diese Auflage wehren. Infolge zweier Urteile des Verfassungsgerichtshofes, letztes vom 30.11.2009 Nr. 315, sah sich die Landesregierung gezwungen, einen Gesetzentwurf zu verabschieden, welcher die Eintragungsbefreiung der Südtiroler Betriebe abschafft.
Heinz Neuhauser
Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene Bereichsleiter Sitz: Bozen
An Bord der Fahrzeuge, welche Abfälle transportieren, muss eine Kopie der Eintragungsverfügung zusammen mit der Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde für die Dokumentbeglaubigung mitgeführt werden.
Heinz Neuhauser
Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene Bereichsleiter Sitz: Bozen
Laut gesetzesvertretendem Dekret Nr. 152/2006, Art. 212, Komma 8, ist eine Eintragung in das Register der Umweltfachbetriebe für alle Unternehmen, welche:
als Ersterzeuger von nicht gefährlichen Abfällen die Tätigkeit der Sammlung und des Transportes der eigenen Abfälle ausüben,
als Ersterzeuger von gefährlichen Abfällen die Tätigkeit der Sammlung und des Transportes der eigenen Abfälle bis zu einer Höchstmenge von 30 Kilogramm oder Liter pro Tag ausüben, vorgesehen.
Nur mit dieser Eintragung erhält das Unternehmen eine Genehmigung, welche zum Transport des eigenen Abfalles zur Entsorgungsstelle befähigt.
Heinz Neuhauser
Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene Bereichsleiter Sitz: Bozen
Im Handel gibt es zwei verschiedene Modelle von Registern:
Modell A: für den Abfallhersteller, Beförderer, Verwerter und Entsorger von Abfällen
Modell B: für den Vermittler und Händler von Abfällen
Man kann das Register auch mittels EDV-Systemen führen und den Ausdruck auf lose Blätter in A4 Format durchführen.
Sie können das Abfallregister auch in den spezifischen Fachgeschäften erwerben.
Heinz Neuhauser
Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene Bereichsleiter Sitz: Bozen
Sobald ein Unternehmen Sonderabfälle erzeugt und diese zu einer Sammelstelle/Entsorgungsstelle transportiert, ist die Eintragung in das Register der Umweltfachbetriebe – Sektion Transport der eigenen Sonderabfälle notwendig.
Heinz Neuhauser
Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene Bereichsleiter Sitz: Bozen
- Betriebe, die gewerbsmäßig Abfälle verwerten oder beseitigen
- Betriebe, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern
- Händler und Vermittler von Abfällen, mit oder ohne Besitz der Abfälle
- Erzeuger und Besitzer von Abfällen
Beispiel: Ein Mechaniker, der in seiner Tätigkeit einen gefährlichen Abfall erzeugt, muss ein Abfallregister führen. Alle nicht gefährlichen Abfälle sind nicht in das Register einzutragen.
Heinz Neuhauser
Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene Bereichsleiter Sitz: Bozen
Der Abfallbegleitschein kann vom Erzeuger oder Besitzer des Abfalls oder vom Abfallbeförderer ausgestellt werden. Die Hauptverantwortung für das Ausfüllen des Abfallbegleitscheines liegt beim Abfallerzeuger. Sobald der Beförderer und der Empfänger den Abfallbegleitschein unterschreiben, sind auch Sie für den Inhalt verantwortlich.
Heinz Neuhauser
Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene Bereichsleiter Sitz: Bozen
Die Eintragung in das Register der Umweltfachbetriebe erfolgt über ein Einschreibeformular, mit welchem unter eigener Verantwortung, im Sinne des Art. 21, Gesetz Nr. 241/1990, folgendes bestätigt:
Sitz des Unternehmens und die Tätigkeit/en welche die Abfälle verursacht haben
Eigenschaften und Art der produzierten Abfälle
Eckdaten und Eignung der zum Abfalltransport verwendeten Fahrzeuge, auch hinsichtlich Art und Weise der Durchführung des Transportes
Bei Bedarf unterstützt die hds Servicegenossenschaft die hds-Mitglieder bei der Eintragung in das Register der Umweltfachbetriebe.
Heinz Neuhauser
Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene Bereichsleiter Sitz: Bozen
Mit Hilfe des Europäischen Kataloges der Abfallkennziffer kann festgestellt werden, wie der Abfall einzustufen ist. Die gefährlichen Abfälle sind mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Im reservierten Bereich für Vorbeugung im Bereich Umwelt und Arbeit unter „nützliche Dokumente“ können Sie diesen Katalog herunterladen.
Heinz Neuhauser
Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene Bereichsleiter Sitz: Bozen
Mit Hilfe der vier Kopien soll eine Rückverfolgbarkeit der Abfälle möglich sein. Nach dem Ausfüllen des Abfallbegleitscheines wird dieser vom Abfallerzeuger und dem Beförderer unterschrieben. Die erste Kopie behält der Abfallerzeuger, die restlichen Kopien werden dem Beförderer mitgegeben. Sobald der Beförderer beim Empfänger eintrifft, unterschreibt dieser den Abfallbegleitschein. Eine Kopie erhält der Beförderer, eine der Empfänger. Die letzte Kopie muss innerhalb von 3 Monaten dem Abfallerzeuger zurückgeschickt werden. Somit ist dieser darüber informiert, dass sein Abfall beim Empfänger angekommen ist.
Heinz Neuhauser
Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene Bereichsleiter Sitz: Bozen