22/01/2024

Vergütung des Elternurlaubs wird erhöht

Bereits im Vorjahr wurde der Leistungsanspruch für den Elternurlaub für einen Monat von 30 Prozent der Entlohnung auf 80 Prozent derselben erhöht (für jene, die die Mutterschaft/Vaterschaft nach dem 31. Dezember 2022 beenden)
Nun kommt mit dem aktuellen Haushaltsgesetz ein zusätzlicher Monat mit einer höheren Leistung durch das NISF/INPS hinzu. Für diesen zweiten Monat ist – beschränkt auf 2024 – eine Leistung in Höhe von 80 Prozent der Entlohnung vorgesehen (bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes). Da auch diesmal der Einheitstext für die Mutterschaft abgeändert wurde, ist die Gesetzesänderung stabil.

Für die Folgejahre (also ab 2025) ist die Leistung aber für diesen zweiten Monat dann auf 60 Prozent der Entlohnung reduziert (vorbehaltlich erneuter gesetzlicher Änderungen).

Die Erhöhung des weiteren Monat der erhöhten Leistung gilt nur für jene Elternteile, welche den Zeitraum der Mutterschaft – oder alternativ dazu der Vaterschaft – nach dem 31. Dezember 2023 beenden.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Lydia Salamon

Arbeitsrechtberaterin
Bereichsleiterin Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 320
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