22/01/2024
Vergütung des Elternurlaubs wird erhöht
Nun kommt mit dem aktuellen Haushaltsgesetz ein zusätzlicher Monat mit einer höheren Leistung durch das NISF/INPS hinzu. Für diesen zweiten Monat ist – beschränkt auf 2024 – eine Leistung in Höhe von 80 Prozent der Entlohnung vorgesehen (bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes). Da auch diesmal der Einheitstext für die Mutterschaft abgeändert wurde, ist die Gesetzesänderung stabil.
Für die Folgejahre (also ab 2025) ist die Leistung aber für diesen zweiten Monat dann auf 60 Prozent der Entlohnung reduziert (vorbehaltlich erneuter gesetzlicher Änderungen).
Die Erhöhung des weiteren Monat der erhöhten Leistung gilt nur für jene Elternteile, welche den Zeitraum der Mutterschaft – oder alternativ dazu der Vaterschaft – nach dem 31. Dezember 2023 beenden.