18/11/2024
Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen
Bis zu diesem Datum muss die erste (oder einzige) Rate der fälligen Steuern (16 % Ersatzsteuer auf den gesamten neu bewerteten Wert) gezahlt werden, sowie die Schätzung von einem berechtigten Freiberufler erstellt und beeidet werden.