09/12/2024

Beiträge für Transportunternehmen: ab 16. Dezember vormerken

In einem neuen Dekret des Transportministeriums wurden die Bedingungen für die Umsetzung des Beitrags „Investitionen XI“ festgelegt. Damit werden Unternehmen gefördert, die Autotransporte im Auftrag von Dritten durchführen, um ihre Fahrzeugflotte zu erneuern. Gefördert wird auch der Kauf neuer Anhänger und Sattelauflieger, für den kombinierten Verkehr, für ATP-Transporte sowie der Kauf von Containern für den intermodalen Transport gefährlicher Flüssigkeiten. Achtung: Der Antrag ist baldmöglichst, da die Beiträge bis zur Erschöpfung der bereitgestellten Mittel gewährt werden.

Das antragstellende Unternehmen muss als Haupttätigkeit die Tätigkeit Autotransportunternehmen im Auftrag Dritter ausüben und im REN sowie im Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen eingetragen sein.

Gefördert wird die Investition folgender Fahrzeugtypen:
  • Hybridfahrzeuge (Diesel/Elektro), Elektrofahrzeuge (vollelektrisch), Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (CNG und LNG);
  • Euro-6-Dieselfahrzeuge der Klasse E nur, wenn gleichzeitig alte Nutzfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von über 7 Tonnen verschrottet werden.

Für die Inanspruchnahme der Förderung sind zwei Termine vorgesehen:
  • Reservierung des Beitrags: 16. Dezember 2024 ab 10:00 Uhr bis 17. Januar 2025 um 16:00 Uhr. Die Anfrage und die Dokumentation ist an folgende Pec zu senden: ram.investimenti2025@legalmail.it;
  • Meldung der getätigten Investitionen: 17. Februar 2025 ab 10:00 Uhr bis 19. September 2025 um 16:00 Uhr;

Für die Einreichung des Antrags ist die digitale Unterschrift des Eigentümers oder des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens nötig, sowie eine Kopie des unterschriebenen Kaufvertrags bzgl. den Erwerb der förderfähigen Vermögenswerte oder, falls der Kaufvertrag noch nicht vorhanden ist, eine Kopie des Kostenvoranschlags.

Sollte das Unternehmen die mitgeteilten Investitionen ganz oder teilweise nicht getätigt haben, so kann es bei der nächsten Auflage der Fördermaßnahmen keinen Antrag mehr stellen. Sollte das Unternehmen hingegen beabsichtigten, die angemeldeten Investitionen nicht zu tätigen, so kann es den eingereichten Antrag innerhalb der für die Meldung der getätigten Investitionen vorgesehene Frist stornieren.

Bitte beachten Sie, dass der Bereich Steuerberatung und Buchhaltung nur grundlegende Informationen zu Themen nicht steuerlicher Natur gibt und in der Regel diese Angelegenheiten nicht betreut.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

16/04/2025

Mitteilungen von tourismusbezogenen Transaktionen

Abweichend von der Höchstgrenze für die Verwendung von Bargeld können Einzelhändler und Reisebüros Einkäufe ausländischer Touristen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben, bis zu einem Betrag von Euro 15.000 in bar abrechnen.

Diese ...
 
 

15/04/2025

Fristverlängerung Versicherung für Katastrophenereignisse

Die Verlängerung der Verpflichtung zur Deckung von Katastrophenrisiken ist nach der Größe des Unternehmens differenziert vorgesehen:

01.10.2025 für mittelgroße Unternehmen;
31.12.2025 für Mikro- und klein Unternehmen.
Für ...
 
 

14/04/2025

Meldung PEC für Verwalter von Gesellschaften

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Verpflichtung zur Übermittlung der zertifizierten elektronischen Post (PEC) auch für Verwalter von Gesellschaften eingeführt. Das MIMIT hat in Bezug auf die neu eingeführte Anforderung klargestellt:
 
 

09/04/2025

Wiederzulassung “rottamazione-quater”

Für jene Betroffene, welche von der geförderten Bestimmung bis zum 31. Dezember 2024 ausgeschlossen wurden, wurde das telematische Verfahren zur Verfügung gestellt, um bis zum 30. April 2025 den Antrag auf Wiederzulassung, zum sogenannten ...
 
 
Kontaktiere uns