09/08/2022

Übergangsregelung für Dividenden vor 2018: Fälligkeit am 31. Dezember 2022

Die Übergangsregelung für Dividenden aus dem Besitz von wesentlichen Beteiligungen, welche von natürlichen Personen nicht in Ausübung ihrer unternehmerischen Tätigkeit gehalten werden, endet am 31. Dezember 2022. Diese Übergangsregelung sieht vor, dass für Gewinnausschüttungen welche Gewinne betreffen, die bis zum 31.12.2017 erwirtschaftet wurden, für den Gesellschafter die bisherige Steuerregelung gilt ( = Besteuerung mit IRPEF-Satz auf einer Bemessungsgrundlage von 40%; 49,72% oder 58,14% der ausgeschütteten Gewinne), anstelle der ab 2018 vorgesehenen Standardregelung, welche die Anwendung einer Quellensteuer in Höhe von 26% vorsieht.

Die Agentur der Einnahmen hat kürzlich klargestellt, dass die Übergangsregelung nur dann zur Anwendung kommt, wenn die Dividende innerhalb 31. Dezember 2022 beschlossen und ausgezahlt wird. Gewinnausschüttungen welche bis zum 31. Dezember 2022 beschlossen, aber nicht ausgezahlt werden, werden mit der Quellensteuer in Höhe von 26% besteuert. Es gilt zu beachten, dass die Ausschüttung von älteren Gewinnen zu einer Neuberechnung der im Jahr 2021 beanspruchten ,,Super-ACE“ führen könnte.
 
 
 
 
 
 
 
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Andrea Pircher

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
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