11/06/2024

„Cedolare secca“ für vermietete Immobilien an Unternehmen

Nach Auffassung des Kassationsgerichtshofs kann der „private“ Vermieter, der eine natürliche Person ist, für die Anwendung der sogenannten „cedolare secca“ optieren, auch für mit Unternehmen vereinbarte Mietverträge über Wohnimmobilien, sofern die Bestimmung des Mietobjekts zu Wohnzwecken beachtet wird.
Die Anwendung der sogenannten „cedolare secca“ ist nur in Bezug auf Vermieter bei Mietverträgen im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit nicht vorgesehen, der subjektive Zustand des Mieters ist daher unerheblich, sofern das Mietobjekt für Wohnzwecke genützt wird.
 
 
 
 
 
 
 
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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
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