02/03/2023

„Rottamazione quater" und neues Informationsprospekt

Die Agentur der Einnahme - Riscossione hat die Modalitäten für die Beantragung der sogenannten „Rottamazione Quater" für offene Steuerzahlkarten veröffentlicht. Mit dem Haushaltsgesetz 2023 wurde die Möglichkeit eingeführt Steuerzahlkarten, die vom 1. Januar 2000 bis zum 30. Juni 2022 der Agentur der Einnahmen - Riscossione zur Eintreibung anvertraut wurden, in vereinfachter Form zu bezahlen. Diese Möglichkeit kann auch für Schulden angewendet werden, die in früheren erleichterten Steuerabfindungen (Rottamazioni) enthalten waren und wegen Nichtbezahlung verfallen sind. Die Bezahlung kann mittels Einmalzahlung oder in maximal 18 Raten (über fünf Jahre) erfolgen.

Der Antrag muss bis zum 30. April 2023 auf elektronischem Wege eingereicht werden, und zwar durch Zugriff auf:
  • den persönlichen Bereich mit SPID-, CIE- und Carta Nazionale dei Servizi unter Angabe der Steuerzahlkarten/Zahlungsbescheide, für die man die erleichterte Abfindung in Anspruch nehmen will;
  •  im öffentlichen Bereich durch Ausfüllen eines speziellen Formulars und Beifügen der Identifikationsdokumente. Es ist erforderlich, die E-Mail-Adresse anzugeben, um die Bestätigung der Einreichung des Antrags zu erhalten.

Bei unterlassener, unzureichender oder um mehr als 5 Tage verspäteter Zahlung der einzelnen Rate oder einer der Raten, ist die erleichterte Abfindung unwirksam und die geleisteten Zahlungen werden als Akontozahlung des geschuldeten Gesamtbetrages gesehen.

Die Agentur der Einnahmen - Riscossione stellt seit kurzem auch eine neue Funktion zur Verfügung, mit der ein „Informationsprospekt“ angefordert werden kann. Das „Informationsprospekt“ fasst zusammen, welche Schulden in den Anwendungsbereich der „Rottamazione Quater" fallen. Das Dokument enthält:
  • die Liste der Zahlungsbescheide, Steuerzahlkarten und Lastschriften, die begünstigt bezahlt werden können;
  • den effektiv geschuldeten Betrag, wenn die „Rottamazione quater“ in Anspruch genommen wird.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott. Andrea Pircher

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

23/03/2023

INPS getrennte Verwaltung, Beitrag 2023

Für das Jahr 2023 gelten die folgenden Sätze für Freiberufler, die in der getrennten Verwaltung des INPS angemeldet sind:
 
 

20/03/2023

Handwerker und Kaufleute: INPS-Beitrag für 2023

Die INPS-Beiträge der Handwerker und Kaufleute für das Jahr 2023 wurden wie folgt festgelegt:

 
 

16/03/2023

Ausgliederung von Immobilienvermögen von Einzelunternehmern

Mit der so genannten "Ausgliederung" (estromissione) von Vermögenswerten von Einzelunternehmen ist es möglich, Immobilien aus dem Vermögen des Einzelunternehmens auszuschließen und dem Einzelunternehmer persönlich zuzuordnen. Das ...
 
 

14/03/2023

Vereine, EAS-Formular bis 31. März

Bis zum 31. März 2023 müssen nichtkommerzielle Vereine, welche die im Artikel 148 des TUIR vorgesehenen Steuervorteile in Anspruch nehmen zu möchten (Tagesinkassi, Quoten und Beiträge unterliegen nicht der Einkommenssteuer und nicht der ...
 
 
 
Kontaktiere uns