06/03/2024

“Rottamazione quater”: Zahlungsübersicht

Durch eine kürzlich getroffene Maßnahme wurde die Frist für die Zahlung der ersten drei Raten des so genannten "Rottamazione-Quater" auf Freitag, den 15. März, verschoben. Die am 31. Oktober 2023 (erste oder einzige Rate) und am 30. November 2023 (zweite Rate) fälligen Zahlungen, die bereits durch das Gesetz Nr. 191/2023 auf den 18. Dezember 2023 verschoben wurden, gelten als rechtzeitig, wenn sie bis Freitag, den 15. März 2024 erfolgen.

Bis zum gleichen Termin, dem 15. März 2024, kann auch die dritte Rate gezahlt werden, die am 28. Februar 2024 fällig ist.

Für die Frist vom 15 März 2024 gilt ein 5-tägiger Toleranzzeitraum, so dass die Zahlung als rechtzeitig gilt, wenn sie bis Mittwoch, den 20. März 2024, in voller Höhe erfolgt.

Für die Zahlungen sind jene Formulare zu verwenden, welche bei der Mitteilung über die fälligen Beträge beigefügt sind und auch auf der Website der Agenzia delle Entrate-Riscossione im reservierten Bereich zur Verfügung stehen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
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