01/02/2022

"Superbonus – Hotels“ (80%)

Bis zum 21.02.2022 soll die Plattform für die telematische Einreichung der Ansuchen für den Verlustbeitrag und das Steuerguthaben für Unternehmen des Tourismussektors gemäß Artikel 1 des Gesetzesdekretes Nr. 152/2021 in Betrieb genommen werden. Der Beitrag ist für Hotelbetriebe, Agrotourismus (Gesetz 96/2006), Beherbergungsbetriebe im Freien (Camping/Villaggi/…) sowie Unternehmen im Bereich Freizeit-, Messe- und Kongresstätigkeit, einschließlich Badeanstalten, Thermalbäder, Jachthäfen und Themenparks (einschließlich Wasser- und Wildparks) bestimmt.

Die Regelung sieht ein Steuerguthaben von bis zu 80% der zugelassenen Ausgaben vor, und betrifft bauliche Maßnahmen die zwischen dem 07.11.2021 und dem 31.12.2024 durchgeführt werden, sowie Maßnahmen, die nach dem 01.02.2020 begonnen und noch nicht abgeschlossen wurden, sofern die entsprechenden Ausgaben ab dem 07.11.2021 getätigt werden. Förderfähig sind Interventionen für:
- Steigerung der Energieeffizienz von Bauwerken;
- Erdbebensicherungsmaßnahmen;
- Beseitigung der architektonischen Barrieren;
- außerordentliche Instandhaltungen, Restaurierungen und Gebäudesanierungen;
- Interventionen für die Digitalisierung;
- Kauf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen, einschließlich Beleuchtung, nur dann, wenn sie zu den oben genannten Maßnahmen passen.

Dieselben Subjekte können auch einen Verlustbeitrag erhalten, der 50% der getätigten Investitionen nicht übersteigen darf (bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro).
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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