09/05/2022

Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen, Verlängerung der Frist bis 15. November

Die kürzlich mit dem Gesetzesdekret „Energie“ eingeführte Möglichkeit der Aufwertung des steuerlichen Wertes von Grundstücken und nicht börsennotierten Beteiligungen (welche am 1. Januar 2022 im Besitz von Privatpersonen und nicht kommerziellen Einrichtungen waren) wurde bis zum 15. November 2022 verlängert.
Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass bis zum 15. November 2022
  • ein berechtigter Freiberufler den Schätzwert der Beteiligung oder des Grundstücks ermittelt und bescheinigt;
  • der betreffende Steuerpflichtige die Ersatzsteuer in Höhe von 14% für den gesamten Betrag (oder die erste Rate im Falle eines Ratenzahlungsplans über drei Jahre) bezahlt.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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