18/11/2024

Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen

Das so genannte Gesetzesdekret „Omnibus“sieht eine Verlängerung der Frist für die Erfüllung der Anforderungen für die Neubewertung des steuerlichen Wertes von Grundstücken und Beteiligungen, welche nicht für unternehmerische Zwecke genützt werden, zum 1. Januar 2024 vorsah. Die neue Frist ist der 30. November 2024.

Bis zu diesem Datum muss die erste (oder einzige) Rate der fälligen Steuern (16 % Ersatzsteuer auf den gesamten neu bewerteten Wert) gezahlt werden, sowie die Schätzung von einem berechtigten Freiberufler erstellt und beeidet werden.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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