16/03/2023
Ausgliederung von Immobilienvermögen von Einzelunternehmern
Es ist eine 8%ige Ersatzsteuer auf etwaige Veräußerungsgewinne vorgesehen. Bei Immobilien kann der Veräußerungsgewinn anhand des Katasterwerts anstelle des Normalwertes ermittelt werden.
60% der Ersatzsteuer müssen bis zum 30. November 2023 und die restlichen 40% bis zum 30.Juni 2024 bezahlt werden.
Indirekte Steuern, Register-, Hypothekar- und Katastersteuern sind nichts fällig, da es sich um keine Eigentumsübertragung der Immobilie handelt.
Im Hinblick auf die Mehrwertsteuer muss die Transaktion sorgfältig geprüft werden, da die Transaktion dazu führen kann, dass die beim Erwerb der Immobilie abgezogene Mehrwertsteuer (in den vorangegangenen zehn Jahren) neu berechnet bzw. korrigiert werden muss.