16/03/2023

Ausgliederung von Immobilienvermögen von Einzelunternehmern

Mit der so genannten "Ausgliederung" (estromissione) von Vermögenswerten von Einzelunternehmen ist es möglich, Immobilien aus dem Vermögen des Einzelunternehmens auszuschließen und dem Einzelunternehmer persönlich zuzuordnen. Das Haushaltsgesetz 2023 sieht eine Wiedereinführung dieser Erleichterung in Bezug auf das Vermögen vor, das sich zum 31. Oktober 2022 im Besitz des Einzelunternehmens befunden hat. Die Frist für die Durchführung der Ausgliederung ist der 31. Mai 2023.

Es ist eine 8%ige Ersatzsteuer auf etwaige Veräußerungsgewinne vorgesehen. Bei Immobilien kann der Veräußerungsgewinn anhand des Katasterwerts anstelle des Normalwertes ermittelt werden.

60% der Ersatzsteuer müssen bis zum 30. November 2023 und die restlichen 40% bis zum 30.Juni 2024 bezahlt werden.

Indirekte Steuern, Register-, Hypothekar- und Katastersteuern sind nichts fällig, da es sich um keine Eigentumsübertragung der Immobilie handelt.

Im Hinblick auf die Mehrwertsteuer muss die Transaktion sorgfältig geprüft werden, da die Transaktion dazu führen kann, dass die beim Erwerb der Immobilie abgezogene Mehrwertsteuer (in den vorangegangenen zehn Jahren) neu berechnet bzw. korrigiert werden muss.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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