14/07/2023

Begünstigte Zuweisung und begünstigter Verkauf von Betriebsgüter bis innerhalb 30. September

Das Haushaltsgesetz 2023 sieht Steuerbegünstigungen für Gesellschaften vor, welche nicht betrieblich genützte Güter, wie Liegenschaften und in öffentlichen Registern eingetragene Güter (z.B. Fahrzeuge oder Boote), an ihre Gesellschafter zuweisen oder verkaufen.

Die Übertragung von Betriebsgütern an die Gesellschafter kann mittels Verkaufs oder Zuweisung mit gleichzeitiger Ausschüttung von Reserven oder durch die Umwandlung der Gesellschaft in eine Einfache Gesellschaft erfolgen. Ziel dieser Maßnahmen ist es das Ausscheiden von Betriebsgütern aus der Gesellschaft zu fördern und somit die Steuerlast durch Veräußerungsgewinne gegenüber der Gesellschaft zu reduzieren, sowie das von den Gesellschaftern zu besteuernden Einkommen zu verringern. Die steuerlichen Vorteile bestehen in der Anwendung einer Ersatzsteuer für die Einkommensteuer und die IRAP in Höhe von 8% (10,5%, wenn das Unternehmen nicht operativ ist), auf den Nominalwert der zugewiesenen oder verkauften Betriebsgüter und eine Reduzierung von 50% der Registergebühr, sowie die Anwendung einer Fixgebühr für die Hypothekar- und Katastergebühr.

Die Begünstigungen gelten für Immobilien, welche zum sachlichen Betriebsvermögen (beni strumentali) gehören; für Betriebsgüter, welche in einem öffentlichen Register eingetragen sind (z.B. Fahrzeuge oder Boote), gilt die Voraussetzung, dass diese nicht betrieblich genützt werden. Die begünstigte Zuweisung oder der begünstigte Verkauf ist an jene Gesellschafter möglich, welche zum 30.09.2022 als solche aufscheinen und diesen Status bis zur Beendigung der begünstigten Zuweisung oder des begünstigten Verkaufs beibehalten.

Die begünstige Zuweisung oder der begünstigte Verkauf von Liegenschaften muss innerhalb vom 30.09.2023 abgewickelt werden. Dieselbe Frist gilt auch für die Umwandlung der Gesellschaft in eine Einfache Gesellschaft, welche die Ausscheidung der Güter aus dem Betriebsvermögen zur Folge hat. Die steuerlichen Begünstigungen sind optional und können mittels einer entsprechenden Erklärung in Anspruch genommen werden, welche dem notariellen Akt, als Anhang, beigelegt wird.

Begünstigte Zuweisungen oder begünstigte Verkäufe von Liegenschaften sind eine gute Möglichkeit für jene Gesellschaften, welche das eigene Betriebsvermögen rationalisieren möchten, sowie für Geselleschafter, welche Güter zu günstigen steuerlichen Bedingungen erwerben möchten. Es ist ratsam eine spezifische Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle damit verbundenen zivilrechtlichen, buchhalterischen und steuerlichen Aspekte (einschließlich etwaiger Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer) sorgfältig zu prüfen.
 
 
 
 
 
 
 
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Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
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