09/06/2022

Beitrag für Tanzlokale und Diskotheken ab 6. Juni

Die Modalitäten und Fristen für die Beantragung des Verlustbeitrages zugunsten "geschlossener wirtschaftlicher Tätigkeiten" wurden festgelegt: Die Begünstigten des Beitrages sind Einrichtungen die ihre MwSt.-Position vor dem 27. Januar 2022 eröffnet haben, zu diesem Zeitpunkt vorwiegend die Tätigkeit Diskothek/Tanzlokal/Nachtclubs oder Ähnliches (ATECO 93.29.10) ausgeübt haben und aufgrund der Bestimmungen zur Eindämmung der Covid-19-Epidemie geschlossen wurden.

Der Antrag kann vom 6. Juni 2022 bis zum 20. Juni 2022 ausschließlich elektronisch über die Anwendung des "desktop telematico" oder des speziellen Webservice im persönlichen Bereich des Portals "Fatture e Corrispettivi", durch den Antragsteller selbst oder einen beauftragten Intermediär, eingereicht werden. Der Beitrag (max. 25.000 Euro) wird durch Überweisung auf das im Antrag angegebene Bankkonto gewährt.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

07/02/2025

Pauschalsystem (regime forfettario), Voraussetzungen überprüfen

Mit Beginn des Jahres und nach den kürzlich eingeführten Neuerungen ist es ratsam die Voraussetzungen zu überprüfen, welche es ermöglichen das Pauschalsystem, auch im Steuerjahr 2024, beizubehalten oder erstmals darauf zuzugreifen.
 
 

05/02/2025

Steuerfälligkeiten im Februar

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform oder mittels Homebanking einreichen, sofern ...
 
 

29/01/2025

Gesetzlicher Zinssatz ab 2025 auf 2% festgelegt

Ab dem 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Zinssatz von derzeit 2,5% (aktuell) auf 2% gesenkt. Die Änderung hat auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen, insbesondere betrifft sie:
 
 

28/01/2025

Ateco, neue Klassifizierung 2025

Das Istat (Nationales Institut für Statistik) hat eine neue ATECO-Klassifikation 2025 ausgearbeitet, die mit 01.01.2025 in Kraft tritt und die derzeit gültige Version der ATECO-Klassifikation 2007 – Aktualisierung 2022 ersetzt. Die neue ...
 
 
 
Kontaktiere uns