07/02/2024

Bestätigungsvermerk: Grenze auf 70.000 Euro angehoben

Ein kürzlich erlassenes Dekret hat die neue Grenze für die Befreiung vom Bestätigungsvermerk („visto di conformita“) für Mehrwertsteuerguthaben (im Zusammenhang mit dem ISA-Bonusregeln) von den vorherigen jährlich 50.000 Euro auf 70.000 Euro erhöht, falls diese zur Rückerstattung oder zur Verrechnung in F24 genutzt werden.

Es müssen jedoch noch neue ISA-Punktregelungen, durch eine neue Verordnung, festgelegt werden, um diesen Vorteil in Anspruch nehmen zu können: Bisher gelten noch die „alten“ Regelungen (ISA mindestens 8 oder 8,5) und die Grenze von 50.000 Euro, welche der Referenzwert für die Nutzung des Mehrwertsteuerguthabens für das Jahr 2023 (Mehrwertsteuermodell 2024) ist, sowie für die Mehrwertsteuerguthaben, welche in den ersten drei Quartalen 2024 angereift sind.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

10/10/2024

Biennales Vergleichsverfahren: Voraussetzungen, Ausschlussgründe und Beendigung/Verfall

In Anbetracht der Frist für einen möglichen Beitritt zum biennalen Vergleichsverfahren, kurz CPB für Concordato preventivo biennale, (31. Oktober 2024) ist es wichtig, auch nach den kürzlich eingeführten Änderungen, die Voraussetzungen für den ...
 
 

09/10/2024

Biennales Vergleichsverfahren, ein Beispiel für die Bewertung des Steuervorschlags

Das biennale Vergleichsverfahren (CPB für Concordato preventivo biennale) ist besonders vorteilhaft, wenn die tatsächlich erzielten Einkommen (Steuerjahre 2024 und 2025) höher sind als jene die von den Steuerbehörden vorgeschlagen werden. Diese ...
 
 

04/10/2024

Bauwesen: So beantragen Sie das “DURF”

Für Unternehmen, die eine Kreditkarte für das Baugewerbe beantragen möchten, ist es außerdem erforderlich, das so genannte "DURF", das Dokument für die steuerliche Ordnungsmäßigkeit, zu beantragen. Es gibt folgende Möglichkeiten, dieses Dokument zu ...
 
 

02/10/2024

Steuerfälligkeiten im Oktober

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...
 
 
 
Kontaktiere uns