07/02/2024
Bestätigungsvermerk: Grenze auf 70.000 Euro angehoben
Es müssen jedoch noch neue ISA-Punktregelungen, durch eine neue Verordnung, festgelegt werden, um diesen Vorteil in Anspruch nehmen zu können: Bisher gelten noch die „alten“ Regelungen (ISA mindestens 8 oder 8,5) und die Grenze von 50.000 Euro, welche der Referenzwert für die Nutzung des Mehrwertsteuerguthabens für das Jahr 2023 (Mehrwertsteuermodell 2024) ist, sowie für die Mehrwertsteuerguthaben, welche in den ersten drei Quartalen 2024 angereift sind.