09/10/2024

Biennales Vergleichsverfahren, ein Beispiel für die Bewertung des Steuervorschlags

Das biennale Vergleichsverfahren (CPB für Concordato preventivo biennale) ist besonders vorteilhaft, wenn die tatsächlich erzielten Einkommen (Steuerjahre 2024 und 2025) höher sind als jene die von den Steuerbehörden vorgeschlagen werden. Diese Einschätzung muss jedoch mit großer Sorgfalt vorgenommen werden, da der Steuerpflichtige im Falle falscher Schätzungen und eines effektiv niedrigeren Einkommens (als das mit der Steuerbehörde vereinbart) trotzdem verpflichtet ist, die vereinbarten Einkommen zu versteuern.

Beispiel:
A)   Einkommen 2023  
100.000 
B) Vorgeschlagenes Einkommen 2024 120.000
C) Tatsächlich erzieltes Einkommen 2024 150.000

  
Falls der Steuerpflichtige das biennale Vergleichsverfahren annimmt, wird das Einkommen vom Steuerjahr 2024 folgendermaßen besteuert

= A  Regulär besteuertes Einkommen 100.000
= B-A  Besteuertes Einkommen mit Pauschalsteuer (10-15%)   20.000
= C-B  Nicht besteuertes Einkommen 2024   30.000
    
Die wichtigsten Vorteile, die bei der Beurteilung des Vorschlags von Seiten der Steuerbehörde zu berücksichtigen sind, sind folgende:
  • die steuerliche (und beitragsmäßige) Irrelevanz des tatsächlich erzielten höheren Einkommens im Vergleich zum vereinbarten Einkommen;
  • die Anwendung einer Pauschalsteuer (10-15% für ISA-Subjekte, 3-10% für Steuerpflichtige, welche die Pauschalbesteuerung anwenden) auf die Differenz zwischen dem vereinbarten und dem erklärten Einkommen für das Steuerjahr 2023;
  • die Anerkennung der ISA (Steuerverlässlichkeitsindizes)-Prämienvorteile;
  • eingeschränkte Kontrollbefugnis von Seiten der Steuerbehörden (innerhalb bestimmter Grenzen).
Weitere Elemente, die bei der Bewertung zu berücksichtigen sind, sind der steuerliche Zuverlässigkeitsgrad und die erklärten ISA-Daten (aus denen der Vorschlag abgeleitet wird), sowie die Zugangsvoraussetzungen (Vorhandensein von Steuer- und Sozialversicherungsschulden) und Ausschlussgründe.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
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