Die Arbeitgeber haben die Möglichkeit, auch für das gesamte Jahr 2023 Benzingutscheine oder Ähnliches für den Kauf von Kraftstoff zu gewähren, und zwar in Höhe von maximal 200 EUR pro Arbeitnehmer. Dieser Betrag trägt nicht zur Bildung des Arbeitnehmereinkommens bei.
Die neue Bestimmung ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 11 vom 14. Januar in Kraft getreten.
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Durch das Gesetz Nr. 143/2024 wird das sogenannte “Decreto Omnibus” (Gesetzesdekret 113/2024) umgesetzt und für das Jahr 2024 eine einmalige Weihnachtszulage in Höhe von 100 Euro netto eingeführt. Diese Zulage, bekannt als “Bonus Natale”, wird ...
Im Anschluss an die kürzlich erfolgte Unterzeichnung des neuen Kollektivvertrags im Handel und in den Dienstleistungen, veröffentlichen wir die aktualisierten Lohntabellen. Die Neuerungen treten ab 1. April 2024 in Kraft. Sie spiegeln die aktuellen ...
Bereits im Vorjahr wurde der Leistungsanspruch für den Elternurlaub für einen Monat von 30 Prozent der Entlohnung auf 80 Prozent derselben erhöht (für jene, die die Mutterschaft/Vaterschaft nach dem 31. Dezember 2022 beenden)
Nun kommt mit dem ...
Das Gesetzesdekret Nr. 216/2023 setzt das "erste Modul" der Steuerreform um und überarbeitet die IRPEF-Steuersätze und die steuerlichen Absetzbeträge: Das Dekret sieht, für das Steuerjahr 2024. die Reduzierung der Einkommensstufen (von 4 auf 3) und ...