07/09/2022

Brandschutz 1/4: ab 4. Oktober neue Regeln für Betriebe

Fachbeitrag: Das Brandschutzregister

Laut einem neuen Ministerialdekret ändern sich ab dem 4. Oktober 2022 das Brandschutzmanagement am Arbeitsplatz, die Brandverhütung und der organisatorische Brandschutz für Betriebe. Die hds Servicegenossenschaft informiert in 4 wöchentlichen Fachbeiträgen über alle Neuerungen, die Südtirols Betriebe zu berücksichtigen haben, um die Regeln bis zum in Kraft treten des Gesetzes im Griff zu behalten. 

Kapitel 1/4 – Das Brandschutzregister


Das neue Gesetz sieht, vor, dass in bestimmten Fällen der Arbeitgeber verpflichtet ist, einen Brandschutzplan für Notfälle auszuarbeiten. Für alle anderen Betriebe besteht eine Pflicht zur Durchführung von Organisations- und Managementmaßnahmen im Brandfall.

Brandschutzplan für Notfälle
Der neue Brandschutzplan ist für Betriebe mit folgenden Eigenschaften vorgesehen:
  • Arbeitsplatz, an dem mindestens 10 Arbeitnehmer anwesend sind,
  • öffentlich zugänglicher Arbeitsplatz, an dem unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten mehr als 50 Personen gleichzeitig anwesend sind,
  • Arbeitsplatz, an dem die in Anhang 1 des Präsidialdekrets 151/2011 aufgeführten Tätigkeiten durchgeführt werden, vorbehaltlich der Brandschutzbesuche und -kontrollen.

Organisations- und Managementmaßnahmen im Brandfall
Für Betriebe, die nicht unter die oben aufgeführten Fälle fallen, besteht eine Pflicht zur Durchführung von Organisations- und Managementmaßnahmen im Brandfall. Diese Maßnahmen werden im Dokument zur Risikobewertung oder in einem eigenen Dokument erfasst.

Das Brandschutzregister
Das neue Gesetzt führt eine neue technische Vorschrift (UNI 9994:2013) ein: Tragbare Feuerlöschgeräte und Feuerlöscher sind in ein spezielles unterzeichnetes Register einzutragen. Dieses ist von der verantwortlichen Person zu erstellen und ständig zu aktualisieren.

Das neue Brandschutzregister muss im Betrieb aufliegen und den zuständigen Behörden bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Die Vorschrift gilt auch für kleine Betriebe, nicht nur für jene, die dem Brandschutz unterliegen. Das Brandschutzregister muss nämlich auch dem Wartungstechniker zur Verfügung stehen.

Inhalte des Brandschutzregisters
  • Kontrollen
  • Überprüfungen
  • Wartungseingriffe an Systemen, Geräten, Ausrüstungen
  • andere ergriffene Brandschutzmaßnahmen
  • Informations-, Bildungs- und Ausbildungstätigkeiten
  • Evakuierungsübungen
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Heinz Neuhauser

Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene
Bereichsleiter
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 519
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

27/06/2025

Neue Regelungen zur Ausbildung im Bereich Arbeitssicherheit

Am 24. Mai 2025 ist das neue Staat-Regionen-Abkommen über die Aus- und Weiterbildung zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Kraft getreten. Es bringt wichtige Änderungen im Bereich der Ausbildung zur Arbeitssicherheit mit ...
 
 

06/02/2025

RENTRI: 1. Fälligkeit des neuen Abfallverfolgungssystems vor der Tür

Mit dem 13. Februar 2025 tritt das neue Abfallregister in Kraft. Sämtliche Informationen und unsere Dienstleistungen dazu haben unsere Experten auf der dedizierten Webseite zusammengefasst. Zu beachten ist, dass all jene Betriebe, die aufgrund ihrer ...
 
 

04/02/2025

Arbeitssicherheitskurse: Neuer Vorteil für hds-Mitglieder!

Die Vorschriften zur Arbeitssicherheit erfordern ein sorgfältiges Management von Pflichten und Fristen. Es ist nicht immer einfach, alle Termine und Anmeldungen der eigenen Mitarbeiter im Blick zu behalten.

Um stets alle Anforderungen ...
 
 

09/01/2025

Verzeichnis der Umweltfachbetriebe

Kurs über die Eintragung, die Verpflichtungen und die Antragstellung. Die Inbetriebnahme des nationalen Registers für die Rückverfolgbarkeit der Abfälle (RENTRI) am 15. Dezember 2024 bringt Neuerungen für den organisatorischen ...
 
 
Kontaktiere uns