07/09/2022
Brandschutz im Betrieb: Neuigkeiten bei Pflichtkursen
- Stufe 1 (ehemals niederes Risiko)
- Stufe 2 (ehemals mittleres Risiko)
- Stufe 3 (ehemals hohes Risiko)
Vorgesehen sind folgende Pflichtschulungen:
- Schulung für Brandschutzbeauftragte für Betriebe der Stufe 1
Dauer: 4 Stunden (2 Stunden Theorie und 2 Stunden Praxis)
Fälligkeit: alle fünf Jahre ist eine 2-stündige Auffrischung vorgesehen (Praxis)
- Schulung für Brandschutzbeauftragte für Betriebe der Stufe 2
Zielgruppe: Betriebe, deren Arbeitsplatz im Präsidialdekret 151/2011, Anhang I aufgelistet sind
Dauer: 8 Stunden (5 Stunden Theorie und 3 Stunden Praxis)
Fälligkeit: alle fünf Jahre ist eine 5-stündige Auffrischung vorgesehen (2 Stunden Theorie und 3 Stunden Praxis)
- Schulung für Brandschutzbeauftragte für Betriebe der Stufe 3
Zielgruppe: Betriebe des Tertiärsektors sind Hotels mit über 200 Betten, Büros mit über 1000 anwesenden Personen
Inhalt: 16 Stunden (12 Stunden Theorie und 4 Stunden Praxis)
Fälligkeit: alle fünf Jahre ist eine 8-stündige Auffrischung vorgesehen (5 Stunden Theorie und 3 Stunden Praxis)
Brandschutzbeauftragte, die aufgrund der vorhergehenden Bestimmungen geschult wurden, müssen 5 Jahre nach Abschluss ihrer Weiterbildung einen Auffrischungskurs besuchen. Wenn jedoch am 4. Oktober 2022 die Schulung bzw. der Auffrischungskurs für Brandschutzbeauftragte mehr als 5 Jahre zurückliegt, ist der Auffrischungskurs innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des neuen Dekretes zu absolvieren.