13/03/2025
CU - Neuerungen
Die Vorverlegung der Fristen für die Übermittlung der CU, welche sich auf die gezahlten Beträge und Vergütungen beziehen, hängt von der Einführung des vorausgefüllten Vordruckes für Privatpersonen Inhaber einer MwSt. Position ab.
Die lange Frist bis Ende Oktober, welche an jene der Erklärung der Steuersubstitute gekoppelt ist, gilt nur noch für die Angaben zu den befreiten oder ausgeschlossenen Einkünften aus der vorausgefüllten Steuererklärung.
Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass ab 2025 (CU-Steuerjahr 2024) die Verpflichtung zur Übermittlung der Einzelbescheinigungen für Vergütungen, die an Steuerpflichtige im Rahmen der Pauschalsystem oder “De-Minimis“ gezahlt werden, entfällt.