05/04/2022

Detailhandel, Anträge Verlustbeitrag Sostegni-ter ab dem 3. Mai

Die Modalitäten für die Einreichung der Anträge der Verlustbeiträge des Gesetzesdekretes "Sostegni-ter" für die Einzelhandelsaktivitäten wurden festgelegt.

Interessierte Unternehmen müssen einen Antrag beim “Ministero dello Sviluppo Economico” einreichen:
  • erstellt nach der Vorlage des Modells des Dekrets (siehe Download);
  • ausschließlich elektronisch, über das zur Verfügung gestellte EDV-Verfahren;
  • vom 3. Mai ab 12:00 Uhr bis zum 24. Mai um 12:00 Uhr.

Die Voraussetzungen für die Antragstellung sind:
  • Das Unternehmen muss eine der folgenden Haupttätigkeiten laut ATECO-Kodex ausüben: 47.19, 47.30, 47.43 und allen Tätigkeiten der Gruppen 47.5 und 47.6, 47.71, 47.72, 47.75, 47.76, 47.77, 47.78, 47.79, 47.82, 47.89 und 47.99;
  • die Erträge des Unternehmens dürfen im Jahr 2019 2 Millionen nicht überschritten haben;
  • das Unternehmen muss eine Verringerung des Umsatzes im Jahr 2021 um mindestens 30% im Vergleich zum Jahr 2019 erlitten haben;
  • das Unternehmen muss den Sitz oder die Betriebsniederlassung in Italien haben, ordnungsgemäß gegründet und im Handelsregister als „aktiv“ eingetragen sein;
  • das Unternehmen darf sich nicht in freiwilliger Liquidation befinden oder Gegenstand eines Konkursverfahrens sein.

Für den Erhalt des Verlustbeitrages ist die zeitliche Reihenfolge der Einreichung der Anträge nicht ausschlaggebend. Falls die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel nicht ausreichen, wird der Beitrag anteilsmäßig entsprechend der Anzahl der förderfähigen Anträge gekürzt.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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