05/10/2023

Die Aufschiebungen des neuen Gesetzesdekretes

Am 30. September ist das so genannte "Gesetzesdekret Proroghe" in Kraft getreten. Es enthält mehrere Verschiebungen von gesetzlichen Fristen und Steuerzahlungen. Die wichtigsten davon betreffen die Begünstigte Zuweisung von Betriebsgütern, die Tax credit für “Strom und Gas”, das Darlehen für den Erwerb von Erst-Wohnung und die Krypto-Vermögenswerte.

Begünstigte Zuweisung von Betriebsgütern verlängert
Das sogenannte Gesetzesdekret „Decreto-legge proroga“ verlängert die Frist, in Bezug auf die mit dem Haushaltsgesetz 2023 eingeführte begünstigte Zuweisung von Betriebsgütern an ihre Gesellschafter, bis zum 30. November 2023. Die Operation muss innerhalb der verlängerten Frist (verschoben vom 30. September auf den 30. November) abgeschlossen werden. Die Ersatzsteuer muss bis zum selben Datum entrichtet werden.

Tax credit für “Strom und Gas” 2023
Mit dem „Decreto-legge proroga“ wird die Frist für die Inanspruchnahme der Steuerguthaben für Strom und Gas für das 1. und 2.Quartal 2023 vorverlegt: Die Verrechnung muss nicht mehr bis zum 31. Dezember 2023, sondern bis zum 15. November 2023, erfolgen.

Darlehen für den Erwerb von Erst-Wohnung
Für Jugendliche unter 36 Jahre und junge Paare mit einem Indikator für die Einkommens- und Vermögenslage (ISEE) von nicht mehr als Euro 40.000 besteht weiterhin die Möglichkeit, für den Erwerb ihrer ersten Wohnung, staatliche Garantien zu beantragen, welche bis zu 80% des Kapitals betragen. Die Frist wurde bis zum 31. Dezember 2023 gesetzt.

Neubestimmung von Krypto-Vermögenswerten verlängert
Die Fristen für die Entrichtung der Ersatzsteuer auf Krypto-Vermögenswerte, deren Besteuerung durch das Haushaltsgesetz neu geregelt wurde, wurden vom 30. September 2023 auf den 15. November 2023 verlängert. Dabei handelt es sich um die Zahlung einer Ersatzsteuer von 14%, die für die optionale Neubestimmung des Wertes von Krypto-Vermögenswerten ab dem 1. Januar 2023 erforderlich ist. Die Ersatzsteuer kann in bis zu maximal drei gleichen Jahresraten und mit dem Steuerkodex (codice tributo) "1717" entrichtet werden. Im Feld "Bezugsjahr" muss das Jahr angegeben werden, für das die Zahlung erfolgt (voraussichtlich 2023); Zinsen, welche durch die Ratenzahlung anfallen, werden automatische zur Steuer dazugerechnet.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
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