16/08/2022

Digitale Zustellung von Dokumenten der öffentlichen Verwaltung

Die Verordnung über die neue Plattform für die Zustellung von Dokumenten von Seiten öffentlichen Verwaltung wurde verabschiedet. Damit soll die Zustellung von Mitteilungen, Akten und Maßnahmen an natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen, Vereinigungen und anderen öffentlichen oder privaten Subjekte einfacher, effizienter, sicherer und kostengünstiger gestaltet werden. Die Plattform gilt als Alternative zu den in anderen gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich des Steuerrechts, vorgesehenen Zustellungsverfahren.

Die teilnehmenden öffentlichen Verwaltungen führen die Zustellung durch, indem sie das Dokument auf die Plattform hochladen und die Steuernummer und das digitale Domizil des Empfängers eingeben. Der Betreiber der Plattform sendet eine Empfangsbestätigung an den Empfänger, in der ein eindeutiger Kenncode der Zustellung mitgeteilt wird. Der Empfänger (oder ein Beauftragter) kann auf die Plattform zugreifen (über SPID oder CIE) und die zugestellten Dokumente einsehen. Jene, die über kein digitales Domizil verfügen, erhalten von Seiten des Betreibers ein Einschreibebrief mit Rückantwort, in welchem folgende Informationen enthalten sind: der Absender, der Kenncode der Mitteilung, die Modalitäten für den Zugang zur Plattform, sowie die Vorgehensweise, um die Mitteilung in Papierform zu erhalten.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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