03/11/2022

Eigenerklärung COVID für staatliche Beihilfen, vereinfachtes Ausfüllen

Ein neues Modell für die am 30. November fällige Eigenerklärung der COVID-Beihilfen wurde genehmigt. Insbesondere ist eine "vereinfachte" Ausfüllmethode vorgesehen: Durch Ankreuzen des neuen Kästchens "ES" auf der Vorderseite des Formulars können die betroffenen Subjekte auf das Ausfüllen des Feldes „A“ und damit auf die Angabe der detaillierten Liste aller erhaltenen COVID-Beihilfen verzichten.

Das neue Kästchen "ES" darf nur von jenen Subjekten angekreuzt werden, die erklären, dass sie alle folgenden Bedingungen erfüllen:
  • vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2022 eine oder mehrere im Feld „A“ aufgeführten Beihilfen erhalten haben;
  • für keine der erhaltenen Beihilfen wurden die Limits des Abschnitts 3.12 des „Temporary Framework“ genutzt;
  • der Gesamtbetrag der erhaltenen Beihilfen übersteigt die in Abschnitt 3.1 genannten Höchstbeträge nicht.
Subjekte die IMU-Beihilfen erhalten haben, sind von dieser vereinfachten Kompilation des Feldes „A“ ausgeschlossen; Diese Subjekte sind auf jeden Fall dazu verpflichtet das Modell vollständig auszufüllen.

Das neue Modell, in seiner aktualisierten Version, ersetzt das vorherige Modell, ab dem 27. Oktober 2022.
 
 
 
 
 
 
 
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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
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Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
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