03/11/2022
Eigenerklärung COVID für staatliche Beihilfen, vereinfachtes Ausfüllen
Das neue Kästchen "ES" darf nur von jenen Subjekten angekreuzt werden, die erklären, dass sie alle folgenden Bedingungen erfüllen:
- vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2022 eine oder mehrere im Feld „A“ aufgeführten Beihilfen erhalten haben;
- für keine der erhaltenen Beihilfen wurden die Limits des Abschnitts 3.12 des „Temporary Framework“ genutzt;
- der Gesamtbetrag der erhaltenen Beihilfen übersteigt die in Abschnitt 3.1 genannten Höchstbeträge nicht.
Das neue Modell, in seiner aktualisierten Version, ersetzt das vorherige Modell, ab dem 27. Oktober 2022.