18/07/2022

Eigenerklärung für staatliche Beihilfen "COVID", Verlängerung der Frist

Die Agentur der Einnahmen hat die Frist für die Einreichung der Eigenerklärung der erhaltenen staatlichen Beihilfen des Absatzes 3.1 und 3.12 der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 30. Juni 2022 auf den 30. November 2022 verlängert.

Die Fristverlängerung wurde durch das Dekret "semplificazioni" ermöglicht, durch welchem die Frist für die Eintragung der staatlichen Beihilfen Covid-19 in das Nationale Register für staatliche Beihilfen (RNA) auf Jahresende verlängert wurde.
 
 
 
 
 
 
 
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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
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