19/01/2023

Eigenerklärung staatliche Beihilfen Covid-19, Verlängerung

Die italienische Steuerbehörde hat die Frist für die Einreichung der Eigenerklärungen zu den erhaltenen staatlichen Beihilfen weiter verlängert; diese können nun bis zum 31. Januar 2023 statt bis zum 30. November 2022 eingereicht werden.

Bis zum neuen Datum kann eine neue Eigenerklärung übermittelt werden, um etwaige Fehler oder Ungenauigkeiten in der bereits übermittelten Erklärung zu korrigieren. Die zuletzt übermittelte Erklärung ersetzt alle anderen bereits übermittelten Erklärungen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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