11/07/2022

Elektronische Rechnungsstellung für Forfetari gestartet

Ab dem 1. Juli 022 sind auch die Steuerpflichtigen, die die Pauschalsysteme "forfettario" und "minimo" anwenden, sowie Amateursportvereine gemäß L. 398/91, die bisher ausgeschlossen waren (unter 65.000 Euro Umsatz), verpflichtet, die elektronische Rechnungsstellung zu nutzen.

Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Steuerpflichtige, die im vorangegangenen Zeitraum (2021) Einkünfte oder Vergütungen von weniger als 25.000 Euro pro Jahr erzielt haben; für diese Personen beginnt die Verpflichtung der elektronischen Rechnungsstellung im Jahr 2024.
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott. Andrea Pircher

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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