31/08/2022

Eltern- und Vaterschaftsurlaub neu geregelt

Kürzlich wurden wichtige Neuerungen für den Eltern- und Vaterschaftsurlaub zu Vereinbarung von Familie und Beruf eingeführt. Der berufstätige Vater kann ab zwei Monate vor dem mutmaßlichen Geburtstermin und innerhalb der folgenden fünf Monate zehn Arbeitstage in Anspruch nehmen. Die Tage sind nicht in Stunden aufteilbar und können auch ununterbrochen genutzt werden. Die Dauer wird bei Mehrlingsgeburten auf 20 Arbeitstage erhöht.

Der Elternurlaub (congedo parentale) ist nun bis zum zwölften Geburtstag eines jeden Kindes vorgesehen. Jeder erwerbstätige Elternteil kann für insgesamt drei Monate eine Beihilfe in Höhe von 30 Prozent des Gehalts beanspruchen (zu Lasten des Instituts Nisf/INPS).

Weitere drei Monate mit der gleichen Zulage werden abwechselnd einem der Elternteile gewährt. Das bedeutet, dass das Elternpaar insgesamt neun Monate Elternzeit nehmen kann.

Zusammenfassend gilt:
  • die Mutter hat Anspruch auf einen Ausgleichszeitraum von drei Monaten, der nicht auf den anderen Elternteil übertragbar ist;
  • der Vater hat Anspruch auf einen Ausgleichszeitraum von drei Monaten, der nicht auf den anderen Elternteil übertragbar ist;
  • beide Elternteile haben alternativ Anspruch auf einen weiteren Freistellungszeitraum von 3 Monaten, so dass der Freistellungszeitraum zwischen den Eltern insgesamt höchstens 9 Monate (und nicht mehr 6 Monate) beträgt.
  • Der alleinerziehende Elternteil hat Anspruch auf 11 Monate ununterbrochenen oder unterbrochenen Elternurlaub, von denen 9 Monate (und nicht mehr 6 Monate) mit 30 Prozent des Gehalts vergütet werden.

Bezüglich der Elterzeit, welche vom Vater genossen wird, verweisen wir auch auf die Leistung der EbK im Handel. Um von dieser Gebrauch machen zu können, ist die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die EbK sowie der Beitrag Ascom/Co.ve.l.co seit 6 Monaten Voraussetzung.
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Lydia Salamon

Arbeitsrechtberaterin
Bereichsleiterin Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 320
E-Mail:
 
 
 
 
 

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