07/02/2023

ENASARCO, Beitragssätze für 2023 unverändert

Für Vertreter (monomandatari und plurimandatari) wird der anzuwendende ENASARCO Prozentsatz von 17% bestätigt (davon 8,50% vom auftraggebenden Unternehmen und 8,50% vom Vertreter selbst, der als Einzelunternehmer oder als Personengesellschaft tätig ist). Der Prozentsatz gilt für Provisionen, die kompetenzmäßig in das Jahr 2023 fallen.

Die Mindest - und Höchstsätze hingegen, werden erst mit der Veröffentlichung der ISTAT-Werte Ende Februar aktualisiert.

Es sei darauf hingewiesen, dass ab 2021 ein reduzierter Satz vorgesehen war, um den Berufseinstieg von Jungen Vertretern zu fördern: Für (Einzel-)Vertreter unter 30 Jahren gilt für den Dreijahreszeitraum 2021-2023 eine Ermäßigung des Basissatzes (17%) von 6 Prozentpunkten für das erste Jahr (2021), von 8 Prozentpunkten für das zweite Jahr (2022) und von 10 Prozentpunkten für das dritte Jahr (2023).
 
 
 
 
 
 
 
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Dott. Andrea Pircher

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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