13/11/2024

Erhöhte Vorauszahlung bei Beitritt am biennalen Vergleichsverfahren

Am kommenden 2. Dezember läuft die Frist für die Zahlung der zweiten oder einzigen Rate der Steuervorauszahlung 2024 ab. Jene, welche dem biennalen Vergleichsverfahren (CPB) beigetreten sind, müssen die fälligen Beträge neu berechnen. Für den ersten Besteuerungszeitraum, in dem die Vereinbarung gilt (2024), kann der Steuerpflichtige die fällige Vorauszahlung nach zwei Kriterien berechnen:
  • Nach der historischen Methode unter Anwendung eines Aufschlags von 10 % für IHRES-Zwecke und 3 % für IRAP-Zwecke auf die Differenz zwischen dem vereinbarten Einkommen, dem vereinbarten Produktionswert und dem für den vorangegangenen Zeitraum erklärten Betrag;
  • Oder nach der vorhersage Methode, bei der die zweite Rate der Vorauszahlung als Differenz zwischen der gesamten Vorauszahlung, die auf der Grundlage des vereinbarten Einkommens und des vereinbarten Werts der Nettoproduktion geschuldet wird, und dem Betrag, der mit der ersten Rate gezahlt und mit den üblichen Regeln ermittelt wurde, berechnet wird.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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