14/02/2022

Förderung für Nahversorgungsbetriebe 2022

Online-Ansuchen innerhalb 30. April

Nahversorgungsbetriebe in den ländlichen Gebieten erhalten auch in diesem Jahr wieder einen Beitrag vom Land. Für die Aufrechterhaltung des einzigen Nahversorgungsdienstes sind ein Beitrag von jährlich 9000 Euro und Zuschläge für eine Reihe von besonderen Zusatzleistungen (bis maximal 11.000 Euro) vorgesehen. Sollten die im jährlichen Haushalt vorgesehenen Mittel nicht ausreichen, so werden die Förderbeträge in Proportion reduziert.

Der Antrag ist online mittels SPID, über den entsprechenden E-Government-Service der Landesverwaltung auf myCivis, innerhalb 30. April 2022 einzureichen.

Neueröffnungen
Auch die Neueröffnung von Nahversorgungsbetrieben wird vom Land gefördert. Dafür ist ein Beitrag von 15.000 Euro vorgesehen. Ansuchen können bis 31. August 2022 eingereicht werden.


Der Nahversorgungsdienst


Um den Beitrag für diesen Dienst zu beantragen, gelten folgende Voraussetzungen:
  • Der Detailhandel befindet sich im ländlichen Gebiet.
  • Er führt eine große Auswahl an frischen und konservierten Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs.
  • Die Ortschaft hat mit mindestens 150 Einwohner.
  • Es ist der einzige Antragsteller im Ort und es gibt keinen weiteren Handelsbetrieb mit einem angemessenen Lebensmittelangebot.
  • Wenn sich die Ortschaft in einem Gebiet befindet, das als strukturell benachteiligt eingestuft ist, können zwei Nahversorgungsbetriebe in derselben Ortschaft zugelassen werden.
  • Der durchschnittliche Mehrwertsteuerumsatz von bis zu 450.000 Euro wird nicht überschritten.
  • Der Betrieb hat nicht mehr als drei Vollzeitbeschäftigte (nahe Verwandte werden nicht gezählt).
  • Die Verkaufsfläche beträgt unter 150 Quadratmeter
  • Es wird über drei Stunden an sechs Tagen die Woche offen gehalten.
 
 
 
 
 
 
 
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